Die Immobilie im Alter: Verkauf, Vermietung oder altersgerechter Umbau?

Mit dem Alter stellen sich veränderte Lebensbedürfnisse ebenso wie neue, ungewohnte Herausforderungen ein. Insbesondere im Einfamilienhaus ist es für viele Senioren schwierig, sich weiterhin mit der Bewirtschaftung des Gartens, der oberen Etagen und teilweise auch den finanziellen Aufwendungen auseinanderzusetzen. Dann kann eine wohnliche Neuorientierung sinnvoll sein, wobei Senioren prinzipiell zwischen drei Varianten wählen können.

Die Immobilie verkaufen – gegebenenfalls mit lebenslangem Wohnrecht

Der Immobilienverkauf kann, muss aber nicht unbedingt ein „harter Schnitt“ sein. Es gibt an dieser Stelle zwei Möglichkeiten: Einerseits könnten Sie die Immobilie verkaufen und sich mit dem Verkaufserlös beispielsweise eine kleinere, altersgerechte und barrierefreie Wohnung leisten – wahlweise zur Miete oder im Erwerb. Andererseits könnten Sie das Haus auch verkaufen und ein lebenslanges Wohnrecht vereinbaren. Das mindert zwar den Verkehrswert, so müssen Sie aber nicht aus Ihren gewohnten vier Wänden und der Umgebung wegziehen. Denkbar ist ein Verkauf ebenfalls, wenn die Kosten für einen altersgerechten Umbau nicht zu stemmen sind oder Sie im Rentenalter weitere liquide Mittel benötigen. Das Nießbrauchrecht ist eine Alternative zum lebenslangen Wohnrecht, die mehr Freiheiten gewährt – die Immobilie dürfte dann auch eigenständig vermietet und die Mieterträge behalten werden.

Seniorenpaar beim Umzug

Die Immobilie vermieten – vollständig oder teilweise

Handelt es sich um ein großes Haus mit entsprechend vielen Zimmern und Wohnfläche, käme unter Umständen eine Teilvermietung in Frage – zum Beispiel von den oberen Etagen, die im Alter sowieso nur noch schlecht oder gar nicht mehr erreichbar sind. Die persönliche Einstellung, mit einem (fremden) Mieter unter einem Dach zu wohnen, spielt hier aber ebenso eine Rolle. Es ist also keine rein finanzielle Entscheidung.

Alternativ, was sowohl bei Häusern als auch Eigentumswohnungen denkbar ist, könnten Sie die Immobilie vermieten und sich selbst eine neue Bleibe suchen. Das ist zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern ohne Fahrstuhl denkbar, wenn die Stufen zu Ihrer Wohnung zusehends eine Herausforderung sind. Potenziell können Sie die Miete nach dem Umzug durch die Mieterträge aus der nun vermieteten Immobilie begleichen, während die Immobilie weiterhin Ihr Eigentum bleibt – und so beispielsweise an Kinder oder Enkel vermacht werden kann.

Die Immobilie altersgerecht umbauen

Sie möchten weder vermieten noch verkaufen? Die emotionale Bindung an eine Immobilie, in der man mitunter seit Jahrzehnten lebt, ist nicht zu unterschätzen. Ein altersgerechter Umbau käme dann in Frage, die Immobilie wird also barrierefrei gemacht. Derartige Umbaumaßnahmen unterstützt der Bund mit verschiedenen Förderungen und Zuschüssen, sie gehen aber dennoch mit einem nicht zu vernachlässigenden finanziellen Aufwand einher. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass bei einem späteren Verkauf solche Maßnahmen wertmindernd sein könnten, wenn sie Käufer wieder entfernen müssen – oder das den eingesetzten Erben zufällt.

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