Erbschaft einer Immobilie: Wie geht es nun weiter?

Ein Immobilienerbe ist im Regelfall ein großes finanzielles Glück: Zumal sich verschiedene Optionen ergeben, wie Sie die Immobilie weiternutzen oder eben nicht, sie also stattdessen verkaufen. Einige weitere Umstände sind zu berücksichtigen, zum Beispiel ob Sie als Alleinerbe eingesetzt worden oder eine Lösung in einer Erbgemeinschaft gefunden gehört. Vorausgehen sollte Ihren Überlegungen ein wichtiger Umstand: Ein Nachlass kann nur als Ganzes angetreten werden! Sie nehmen also auch etwaige Schulden des Verstorbenen an, weshalb Sie die Erbschaft in ihrer Ganzheit analysieren müssen.

Zur Rechtsstellung und der Entscheidung zwischen Annahme und Verweigerung

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Begriffe, die häufig fälschlicherweise durcheinandergeworfen werden. Wurden Sie im Zuge eines Vermächtnisses als Vermächtnisnehmer eingesetzt, was der Erbsteller über das Testament veranlassen kann, erhalten Sie lediglich einen bestimmten Gegenstand – also beispielsweise „nur“ die Immobilie. Als Erbe hingegen werden Sie zum Rechtsnachfolger des Verstorbenen und erben daher ein „Gesamtpaket“ des Nachlasses. Bei einer Erbgemeinschaft muss eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Teilnehmern gefunden werden, wobei hier eine absolute Mehrheit nicht ausreicht – es müssen also alle Erben dem Plan zustimmen.

Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Um sich einen Überblick über die Vermögenssituation zu verschaffen, können Sie bei einem Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Das ist insbesondere bei unübersichtlichen Vermögenssituationen empfehlenswert, da es die Erbhaftung auf den Nachlass nach §§ 1975, 1981 BGB beschränkt.

Hausmodell in Händen

Die Immobilie wurde geerbt: Was damit machen?

Zunächst einmal müssen Sie nun den Grundbucheintrag ändern, wozu es einen Erbschein benötigt. Mit der Änderung des Grundbucheintrags gehört Ihnen die Immobilie dann offiziell – mitsamt allen Rechten, Pflichten und Möglichkeiten. Nun, wo Sie offiziell und rechtlich Eigentümer sind, haben Sie prinzipiell drei Möglichkeiten, wie Sie mit der Immobilie weiter verfahren.

Eigennutzung

Selbsterklärend würden Sie die Immobilie beziehen. Besonders häufig wird diese Option genutzt, wenn eine emotionale Bindung an die Immobilie besteht oder sie eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Wohnsituation bietet. Sie würden dann Ihre Mietwohnung kündigen oder das Wohneigentum verkaufen/vermieten. Bei einer Erbgemeinschaft müssten Sie die weiteren Erben finanziell entschädigen, also deren Anteil auszahlen.

Vermietung

Für eine geplante Vermietung ist maßgeblich entscheidend, um was für eine Immobilie es sich handelt. Ein älteres Generationen-/Familienhaus zu vermieten ist meist fordernd, da die Instandsetzungs- und Bewirtschaftungskosten relativ hoch und kaum auf einen einzigen Mieter umschlagbar sind. Eine Eigentumswohnung oder gar ein geerbtes Mehrfamilienhaus lassen sich hingegen sehr gut mit einer meist starken Eigenkapitalrendite vermieten.

Verkauf

Wenn Sie liquide Mittel gegenüber dem Vermögenswert bevorzugen, kommt nur ein Verkauf in Frage. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Wertermittlung und steuern für Sie den Verkauf. Möglich ist diese Variante ebenso, wenn Sie (kleinere) Schulden miterbten, die teilweise aus dem Verkaufserlös beglichen werden sollen.

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